Nach der Fahrschulausbildung darfst du Kraftfahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren, obwohl der größte Teil der Ausbildung sowie die praktische Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wurden. Das ist mit der Führerscheinklasse B197 möglich.
Die Führerscheinklasse B197 kurz erklärt:
- Der größte Teil der Ausbildung erfolgt auf einem leicht zu fahrenden Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe. So kannst du dich voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von zehn Fahrstunden auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe ist in die Ausbildung integriert.
- Eine 15-minütige Testfahrt mit deiner Fahrlehrerin oder deinem Fahrlehrer dient als Nachweis deiner Schaltkompetenz.
- Die praktische Prüfung erfolgt auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe.
- Nach bestandener Prüfung darfst du Kraftfahrzeuge mit Schalt- und Automatikgetriebe fahren.